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Pflichtberatung IT-Sicherheit

FAQ zur Pflichtberatung

Pflichtberatung IT-Sicherheit

FAQ

Inwiefern können Sie uns bei der Antrags-Prozedur unterstützen?

Durch unsere umfangreichen Erfahrungen im Förderprogramm können wir Ihnen nützliche und praktische Hilfestellung beim Antrag geben. Ebenso können Sie Zugang zu unserer go-digital Wissensbasis erhalten. Schreiben Sie hierfür einfach eine Mail an it-sicherheit@muensmedia.de um Ihren persönlichen Zugang oder weitere Informationen zu erhalten. Beachten Sie bitte, dass unsere Wissensbasis in keinem Zusammenhang zur Euronorm als Projektträger steht und auf unseren eigenen Erfahrungen basiert. Im Zweifelsfall gilt immer das, was der Projektträger sagt.

Kann der Termin für eine Beratung/ Schulung/ Unterweisung verschoben werden?

Je nach Distanz zum begünstigten Unternehmen übernachten unsere Berater in der Nähe des Durchführungsortes, sofern Sie eine Durchführung Vorort gebucht haben. Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass eine Verschiebung des Termins weniger als 48-Stunden vor dem Termin zu Mehrkosten führt, da die Hotels in diesem Fall auf die Bezahlung der Übernachtung bestehen.

Gibt es bestimmte Bedingungen?

1) Sollte Ihr Kunde oder Sie einen Termin für eine Präsenzveranstaltung nicht mit einer Frist von 48 Stunden vor dem geplanten Termin absagen, stellen wir Ihnen die gesamten Kosten der jeweiligen Beratung in Rechnung.
2) Bei Online-Terminen gilt eine Frist von 24 Stunden vor dem geplanten Termin.
3) Dies gilt auch, wenn der Termin bereits begonnen hat (sowohl online als auch bei Vorort-Beratungen) und keine Teilnehmer:innen innerhalb von 30 Minuten ab geplantem Beginnzeitpunkt der Beratung erscheinen.
3) In beiden vorgenannten Fällen kann kostenpflichtig ein Nachholtermin vereinbart werden.
4) Sollten Sie oder Ihr Kunde absehen können, dass ein gemeinsam vereinbarter Termin nicht gehalten werden kann, geben Sie uns bitte schnellstmöglich Bescheid.

Förderfähigkeit von Webseiten und Onlineshops

Seit der neuen Richtlinie vom 31.12.2021 sind Webseiten und Onlineshops gänzlich von der Förderung ausgeschlossen. Im Rahmen Ihres Förderprojekts können Sie dahingehend nur noch Webapplikationen, sofern Sie für das Förderziel notwendig sind, fördern lassen. Nähere Informationen zu der neuen Richtlinie finden Sie in unserer go-digital Wissensbasis oder erhalten diese von unseren Beratern.

Bieten wir weitere Produkte Ihren Kunden an?

Nein. Wir bieten Ihrem Kunden keine Leistungen an, von denen Sie nichts wissen.

Wird bei einer Analyse des Onlineshops auch ein DDOS-Angriff simuliert oder ein Code-Review durchgeführt?

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Leistungen NICHT Bestandteil der Analyse bei Webseiten und Onlineshops sind:
- Wir überprüfen nicht die Konfiguration Ihres Webservers oder Ihres Webhostings.
- Es wird kein Penetrationstest durchgeführt.
- Es wird kein DDOS-Angriff simuliert.
- Es findet keine Ausarbeitung eines IT-Sicherheitskonzeptes statt.
- Es findet keine Kontrolle gemäß sämtlicher OWASP-Richtlinien statt.

Wie erstelle ich den Verwendungsnachweis?

Hinweise hierzu gibt es im interaktiven Beratertraining der Euronorm. Wir stellen Ihnen im Anschluss an die Pflichtberatung IT-Sicherheit alle benötigten Unterlagen in Bezug auf die Beratung zusammen und lassen Ihnen diese gesammelt in einer Abschlussmail zukommen.

Wie verhält es sich mit der Bezahlung?

Nach Abschluss der Pflichtberatung senden wir Ihnen als Beratungsunternehmen eine Rechnung über die Pflichtberatung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen. Sie reichen diese dann später mit dem Verwendungsnachweis bei der Euronorm als Projektträger ein.

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Wir sind eines der autorisierten Beratungsunternehmen des BMWI-Förderprogramms "go-digital". Beraterkennzeichen 62404-ZW-497

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